Steuerausweichung

Steuerausweichung
f
законные усилия налогоплательщиков по уменьшению налогового бремени, находящиеся в рамках закона усилия налогоплательщиков по уменьшению налогового бремени

Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. . 2001.

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  • Steuerausweichung — Steuer|ausweichung,   Steuervermeidung, Sammelbezeichnung für alle Verhaltensweisen, mit denen ein Wirtschaftssubjekt einer (erhöhten) Steuerbelastung durch Vermeidung, Einschränkung oder Ersetzung steuerlich relevanter Tatbestände aus dem Wege… …   Universal-Lexikon

  • Steuerausweichung — Steuervermeidung, Steuerevasion; rechtlich zulässige Form der ⇡ Steuerabwehr durch bewusste Unterlassung der Verwirklichung steuerbegründender oder erhöhender Sachverhalte sowie durch Erfüllung steuermindernder Tatbestände. 1. Unternehmer passen… …   Lexikon der Economics

  • Steuerevasion — ⇡ Steuerausweichung …   Lexikon der Economics

  • Steuervermeidung — ⇡ Steuerausweichung …   Lexikon der Economics

  • Steuern — Abgaben; Gebühren * * * steu|ern [ ʃtɔy̮ɐn] <tr.; hat: (bei einem Fahrzeug) das Steuer, die Lenkung bedienen: das Schiff, Auto steuern. Syn.: ↑ fahren, ↑ führen, ↑ lenken, ↑ manö …   Universal-Lexikon

  • steuern — kontrollieren; regieren; lenken; dirigieren; manövrieren; führen; reglementieren; regeln; regulieren; schalten (technisch); verdrehen …   Universal-Lexikon

  • Folgesteuer — Folgesteuer,   Ausgleichsteuer, eine Steuer, die eingeführt wird, um die zum Teil nicht vorhersehbare Umgehung oder Vermeidung des Steuertatbestandes einer schon erhobenen Steuer möglichst zu verhindern und einen eventuellen Einnahmeverlust des… …   Universal-Lexikon

  • Steuerrevolte — Steuer|revolte,   eine über individuelle (»passive«) Maßnahmen der Steuerausweichung hinausgehende Protestaktion einer größeren Zahl von Steuerzahlern oder trägern gegen eine als drückend oder ungerecht verteilt empfundene Besteuerung. Im engeren …   Universal-Lexikon

  • Steuerumgehung — Steuer|umgehung,   im Steuerrecht der Missbrauch (insbesondere zivil)rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Minderung der Steuerbelastung (§ 42 AO). Grundsätzlich darf der Steuerpflichtige unter verschiedenen rechtlichen… …   Universal-Lexikon

  • Steuervermeidung — Steuervermeidung,   die Steuerausweichung …   Universal-Lexikon

  • Steuerwirkungen — Steuerwirkungen,   die Wirkungen der einzelnen Steuern und der Besteuerung insgesamt auf das Verhalten der Wirtschaftssubjekte und damit auf Allokation, Distribution und Stabilität einer Volkswirtschaft oder auch mehrerer, durch Außenhandel und… …   Universal-Lexikon


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